Reifen + Motorradservice Martin Gürtner

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Neue EU-Verordnung – Diese Assistenzsysteme sind seit Juli 2024 Pflicht.

Fahrerassistenzsysteme können Leben retten. Deswegen müssen seit Juli 2024 bestimmte Assistenten serienmäßig in Neuwagen verbaut werden. Das müssen Sie wissen.

Für komplett neu entwickelte Fahrzeuge gilt die EU-Verordnung schon seit dem 06. Juli 2022. Nun müssen auch alle Fahrzeuge, die nach dem 06. Juli 2024 ihre Typzulassung erhalten, mit folgenden Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein:

Aktiver Spurhalteassistent
Der Notfall-Spurhalteassistent greift ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h und korrigiert automatisch die Fahrtrichtung, falls nach links oder rechts übersteuert wird.

Geschwindigkeitsassistent
Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt beim Überschreiten dieser Grenze mit einem optischen und akustischen Signal.

Notbremsassistent
Der Notbremsassistent bremst das Auto bei Gefahr automatisch ab.

Notbremslicht
Bei einer Vollbremsung ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen künftig alle Rückleuchten aufleuchten.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Erkennt das System anhand von bestimmten Fahr- oder Lenkmustern beim Fahrenden eine verringerte Aufmerksamkeit, muss ein akustisches und optisches Warnsignal folgen.

Rückfahrassistent
Ein System, das beim Rückwärtsfahren andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse erkennt.

Reifendrucküberwachung
Ein System, das den Reifendruck aller Reifen jederzeit überwacht und bei Unterschreitung des eingestellten Drucks eine Warnung gibt.

Blackbox (Unfalldatenspeicher)
Arbeitet ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen. Hier müssen wesentliche Fahrdaten anonym gespeichert werden, um etwaige Unfälle präziser zu rekonstruieren und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme zu optimieren.

Schnittstelle zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Es muss eine standardisierte Schnittstelle verbaut sein, an die in der Zukunft ein Alkoholkontrollgerät angeschlossen werden kann. Genauere Vorgaben zu dem Kontrollgerät gibt es bisher aber noch nicht.

Trotz derartiger Systeme muss der Fahrer aber weiterhin selbst sicherstellen, dass kein Unfall passiert. Die Systeme sollen lediglich als Unterstützung dienen und eine Fehlfunktion taugt im Schadenfall nicht als Ausrede.

Wir stehen Ihnen gern als Experte rund um die Fahrerassistenzsysteme zur Verfügung. Reparaturen, Nachrüstung, Fragen zur Funktionsweise: Sprechen Sie uns gern an!